Entspannt durch die Lüfte schweben: welche Rechte haben Passagiere?
Eine Flugreise entspannt antreten: diese Vorstellung ist für viele Flugreisende Utopie. Befürchtungen um Verspätungen oder gar Flugausfälle treiben vielen Fluggästen den Schweiß auf die Stirn. Dabei haben Passagiere bei diesen Vorkommnissen wesentlich mehr Rechte als angenommen.
Finanzielle Ansprüche bei Flugausfall
Beispielsweise steht Fluggästen ein finanzieller Ausgleich zu, wenn die Flüge überbucht sind oder gar annulliert werden. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Länge der Flüge. Beispielsweise dürfen Passagiere bei einer Flugstrecke von über 3.500 Kilometern eine Entschädigung von 600 Euro einfordern. Diese Regelung ist für alle Flüge gültig, die von oder zu einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union erfolgen. Passagiere, die sich nicht mit der Airline ärgern wollen, können auch einen Dienstleister konsultieren, der die Fluggastrechte bei der Airline geltend macht. Dadurch erhält der Dienstleister für Fluggastrechte eine kleine Provision. Hohe Erfolgsaussichten hat man mit dem Anbieter Flightright, da diese schon über 5 Millionen Fälle erfolgreich durchbringen konnten.
Auch wenn Passagiere bei einer Verspätung zwar generell keine Ansprüche geltend machen dürfen, ändert sich dieser Zustand bei unvorhersehbaren Wartezeiten ab zwei Stunden, bei 1.500 bis 3.500 Kilometer langen Strecken ab drei Stunden sowie vier Stunden bei größeren Entfernungen. Bei diesen Wartezeiten sind Airlines verpflichtet, Kosten für Telefonate, Mahlzeiten, Erfrischungen und eventuell sogar für eine Übernachtung zu übernehmen.
Was tun bei Gepäckverlust?
Bei einem überbuchten oder kurzfristig annullierten Flug sind Fluggesellschaften verpflichtet, zusätzlich zum Ticketpreis eine Entschädigung zu erstatten. Diese Regelung betrifft alle Fluggäste, die mindestens fünf Stunden lang auf das Flugzeug warten. Klagen Passagiere über beschädigtes, verlorenes oder verspätetes Gepäck, dürfen Kunden von dem Flugunternehmen maximal 1.200 Euro einfordern. Allerdings ist es erforderlich, dass der Schaden innerhalb von 7 bis 21 Tagen bei der Fluggesellschaft angemeldet wird. Eine Ausnahme liegt vor, wenn die Airline die negativen Umstände aufgrund höherer Gewalt überhaupt nicht verantworten kann. Ein Beispiel ist schlechtes Wetter, das einen Flug verhindert. In diesem Fall ist die Schlichtungsstelle Mobilität der richtige Ansprechpartner.
Das 1x1 der Flug-Knigge
Wer gut informiert in eine Flugreise startet, kann diese wesentlich stressfreier antreten. Natürlich sind eine Flugannullierung oder das verspätete Eintreffen des Gepäcks dennoch ärgerlich. Allerdings sind die Flugrechte für Passagiere ein guter Grund, sich trotz dieser Vorkommnisse in Sicherheit zu wiegen. Doch es gibt auch kleine Ärgernisse, die einem Flug einen negativen Beigeschmack bescheren. Wer sich allerdings an das 1x1 der Flug-Knigge hält, trägt für sich selbst und alle anderen Passagiere zu einer angenehmen Flugreise bei. Ein häufiger Streitpunkt ist der Umgang mit Sitznachbarn oder Flugreisenden auf den Vordersitzen. Unstimmigkeiten werden beispielsweise vermieden, indem die Rückenlehne des Vordermannes beim Aufstehen oder Hinsetzen unberührt bleibt. Sanfte Tritte in die Rückenlehne nerven den Vordermann, natürlich. Ebenso nervenaufreibend ist ein stetiges Hantieren in der Sitztasche.
Gegenseitige Rücksichtnahme ist das A und O
Dass die Schuhe auf einem Flug angelassen und der Rucksack auf dem Flugzeug-Gang nicht zu stark in Richtung anderer Passagiere eingeschlagen wird, sollte selbstverständlich sein. Bei Gesprächen mit anderen Fluggästen oder beim Lesen einer Zeitung ist ebenfalls Rücksichtnahme auf andere Flugreisende gefragt. Wer all diese Tipps beherzigt, darf sich auf einen entspannten Flug freuen.